3. Schulfrei erklärte Tage, Internatswochenende, Schulzeiten: Nach § 11 Abs. 2 des Steiermärkischen land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes werden von der Schulbehörde drei Tage, d.s. - Montag, 07. Dez. 2009 - Freitag, 14. Mai 2010 - Freitag, 04. Juni 2010 für schulfrei erklärt. |